Energy Consulting – Energierecht

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Abschluss von Energielieferverträgen am Telefon reicht nicht mehr aus.

Seit dem 27.07.2021 müssen Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung für Haushaltskunden in Textform geschlossen werden, ein Abschluss per Telefon ist nicht mehr möglich.

Ursprünglich zum Gesetz für faire Verbraucherverträge geplant, wurde diese neue Regelung ins Energiewirtschaftsgesetz integriert und ist nun mit dem § 41 b Abs.1, S.1 EnWG bereits im Rahmen der EnWG-Novelle in Kraft getreten.

Unverbindliches Beratungsgespräch.

Haben Sie Ihre Kundengewinnungsprozesse auf die neuen Erfordernisse angepasst?
Sprechen Sie unverbindlich mit uns und erfahren Sie mehr über die Auswirkungen des § 41 b EnWG auf Vertragsschluss und Kündigungen.
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